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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege zwischen alpine-lynx (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") ueber Renovierungs-, Umbau- und Innenausstattungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestaetigung oder dem Beginn der Ausfuehrung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Kostenvoranschlaege sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestaetigung. Aenderungen oder Ergaenzungen des Leistungsumfangs beduerfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusaetzliche Leistungen, die waehrend der Ausfuehrung erforderlich werden, werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Bei groesseren Projekten koennen Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.

Geraet der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten ueber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

§ 5 Ausfuehrungsfristen

Ausfuehrungsfristen werden individuell vereinbart. Der Auftragnehmer bemuecht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzoegerungen, die auf hoeherer Gewalt, Materiallieferungsverzoegerungen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstaenden beruhen, berechtigen nicht zu Schadenersatzanspruechen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

Verzoegerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme durchzufuehren. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Maengel, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewaehrleistung

Die Gewaehrleistungsfrist betraegt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich abweichende Fristen vorgeschrieben sind. Maengelansprueche setzen voraus, dass der Auftraggeber erkennbare Maengel unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich ruegt.

Bei berechtigten Maengelruegen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte zu.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit sowie fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen. Fuer sonstige Schaeden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstaende bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

Die im Rahmen der Geschaeftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemaess den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklaerung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unberuehrt. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: Januar 2024